Baumschutzverordnung

Alle größeren Bäume innerhalb der bebauten Ortslage (in der Regel mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, in 1m Höhe gemessen) sind aus Gründen des Klimas, der Lufthygiene sowie des Stadtbildes und des Artenschutzes (u.a. Nistmöglichkeiten für Vögel) in besonderer Weise geschützt.

Vor der Entfernung oder dem Rückschnitt von allen größeren oder besonders langsam wachsenden Bäumen (mit Ausnahme von Obstbäumen) muss bei der

                       unteren Naturschutzbehörde
                       
Bahnhofstraße 31

                       66111 Saarbrücken 

eine Erlaubnis beantragt werden.

Benötigte Unterlagen:
Ein formloser schriftlicher Antrag mit Angabe des Baumstandortes, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers sowie einer Begründung für die beantragte Fällung oder den Rückschnitt.

Rechtsgrundlage:
Baumschutzverordnung
 

Information:
Manfred Büch   Tel.:905-4127   -   manfred.buech@saarbruecken.de