Alle
größeren Bäume innerhalb der bebauten Ortslage (in der Regel mit einem
Stammumfang von
Vor der Entfernung oder dem Rückschnitt von allen größeren oder besonders langsam wachsenden Bäumen (mit Ausnahme von Obstbäumen) muss bei der
unteren Naturschutzbehörde
Bahnhofstraße
eine Erlaubnis beantragt werden.
Benötigte Unterlagen:
Ein formloser schriftlicher Antrag mit
Angabe des Baumstandortes, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers sowie
einer Begründung für die beantragte Fällung oder den Rückschnitt.
Rechtsgrundlage:
Baumschutzverordnung
Information:
Manfred Büch
Tel.: